für den Erhalt und Vermittlung von Immobilienangeboten durch die Fa. Bischoff-Immobilien
 

§ 1    Die Fa.  Bischoff-Immobilien haftet nicht für   die Richtigkeit der Objekt-Angaben, da sie grundsätzlich auf Angaben Dritter angewiesen ist.

§ 2    Ist ein Hauptvertrag (Miet-, Pacht- oder Kaufvertrag) abgeschlossen, besteht für die Fa.  Bischoff-Immobilien der Provisionsanspruch gemäß den Vereinbarungen der ANGEBOTS- / NACHWEISBESTÄTIGUNG  und / oder  des Hinweises im Expose'.

§ 3    Die Fa.  Bischoff - Immobilien hat auch dann Anspruch auf Erhalt der vereinbarten Provision, wenn:

a)    mit dem Unterzeichner der ANGEBOTS- / NACHWEISBESTÄTIGUNG ein Hauptvertrag (Miet-/ Pacht- oder Kaufvertrag) mit anderen, als den in der ANGEBOTS- / NACHWEISBESTÄTIGUNG genannten Objekten zustande kommt, die jedoch im selben Zusammenhang mit angeboten wurden bzw. in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vertragspartner der angebotenen Objekte zu sehen sind - eine entsprechende Maklervereinbarung gilt insoweit als von Anfang an stillschweigend getroffen;

b)    eine der Parteien des angestrebten Hauptvertrages (Miet-/ Pacht- oder Kaufvertrag) nach dessen Abschluss von einem Rücktrittsrecht Gebrauch macht;

c)    das angebotene bzw. nachgewiesene Objekt auf dem Wege der Zwangsversteigerung erworben wird.

§ 4    Die vereinbarte Provision ist zum Zeitpunkt des Abschlusses des angestrebten Hauptvertrages (Miet-/ Pacht- oder Kaufvertrag) fällig.

§ 5    Der Unterzeichner der ANGEBOTS- / NACHWEISBESTÄTIGUNG verpflichtet sich, die ihm bekannt gewordenen Angaben über Interessenten und Objekte ausschließlich für seine eigenen vertragsmäßigen Rechte zu nutzen. Eine unbefugte Weitergabe verpflichtet zum Schadenersatz.

§ 6    Änderungen oder Ergänzungen der Vereinbarungen der ANGEBOTS- / NACHWEISBESTÄTIGUNG bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Unterzeichnung aller beteiligten Personen.

§ 7    Gerichtsstand ist, soweit es sich beim Unterzeichner der ANGEBOTS- / NACHWEISBESTÄTIGUNG um einen Kaufmann handelt, das Amtsgericht Grimma.

 

 

Angebots- / Nachweisbestätigung

Der Unterzeichnende, handelnd im eigenen Namen

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Vorname/ Name/ Anschrift/ Telefon)

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und / oder als Vertreter für

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Firma/ Name/ Anschrift/ Telefon)

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bestätigt hiermit  

                              O    den Nachweis der unten genannten, ihm bisher unbekannten Objekte    und
                              O    die Angebotsunterbreitung der zu vermittelnden, unten genannten Objekte
                              O    die Bekanntgabe des Eigentümers/Berechtigten der unten genannten Objekte
                              O    den Erhalt von Objektunterlagen der unten genannten Objekte

Objekt, ET/ Berechtigter:___________________________________________________________________

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durch das Büro Bischoff-Immobilien, Inh. Stefan Bischoff und erkennt  entsprechend dem gegenwärtigen Stand  nachfolgende Vereinbarungen ausdrücklich an:

1.  Kommt es  zwischen dem Unterzeichnenden und dem Eigentümer / Berechtigten der genannten Objekte zum Abschluss  eines Miet-/ Pacht- oder Kaufvertrages, verpflichtet sich der Unterzeich-nende zur
Zahlung einer Provision.

  Diese beträgt:  

                              O       _________  % vom Kaufpreis + Mwst.

                              O         ________   EURO  pauschal + Mwst.,  unabhängig vom Kaufpreis

                              O         ________   Monatskaltmieten + Mwst.

2.  Die Provision ist ausschließlich an den o. g. Inhaber des Büros Bischoff-Immobilien  bei Abschluss des angestrebten  Hauptvertrages (Miet- /Pacht- oder Kaufvertrag) zu zahlen. Andere Zahlweisen (Zahlungsfristen, Ratenzahlung) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung.

3.  Dieses gegenwärtige Angebot beruht auf Vereinbarung mit dem Eigentümer/ Berechtigten der o.g. Objekte und ist grundsätzlich zwischen allen Beteiligten (Eigentümer, Interessent, Makler) verhandelbar !

4.  Der Provisionsanspruch ist  an keine zeitlichen Fristen  für den Hauptvertragsabschluss gebunden.

5.  Der Unterzeichnende hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und erkennt deren Gültigkeit an.

6.  Die im Expose' oder auf dieser Angebots-/ Nachweisbestätigung enthaltenen Angaben sind nur für den Unterzeichnenden bestimmt ! 
Jede unberechtigte Weitergabe an Dritte verpflichtet zum Schaden-ersatz !

7.  Das Angebot ist freibleibend !  Ein Anspruch auf Abschluss eines Hauptvertrages (Miet- /Pacht-
oder Kaufvertrag) kann hieraus nicht abgeleitet werden !


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(Ort, Datum)                                                                                          (Unterschrift)