für den Erhalt und Vermittlung von Immobilienangeboten durch die Fa. Bischoff-Immobilien § 1 Die Fa. Bischoff-Immobilien haftet nicht für die Richtigkeit der Objekt-Angaben, da sie grundsätzlich auf Angaben Dritter angewiesen ist. § 2 Ist ein Hauptvertrag (Miet-, Pacht- oder Kaufvertrag) abgeschlossen, besteht für die Fa. Bischoff-Immobilien der Provisionsanspruch gemäß den Vereinbarungen der ANGEBOTS- / NACHWEISBESTÄTIGUNG und / oder des Hinweises im Expose'. § 3 Die Fa. Bischoff - Immobilien hat auch dann Anspruch auf Erhalt der vereinbarten Provision, wenn: a) mit dem Unterzeichner der ANGEBOTS- / NACHWEISBESTÄTIGUNG ein Hauptvertrag (Miet-/ Pacht- oder Kaufvertrag) mit anderen, als den in der ANGEBOTS- / NACHWEISBESTÄTIGUNG genannten Objekten zustande kommt, die jedoch im selben Zusammenhang mit angeboten wurden bzw. in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vertragspartner der angebotenen Objekte zu sehen sind - eine entsprechende Maklervereinbarung gilt insoweit als von Anfang an stillschweigend getroffen; b) eine der Parteien des angestrebten Hauptvertrages (Miet-/ Pacht- oder Kaufvertrag) nach dessen Abschluss von einem Rücktrittsrecht Gebrauch macht; c) das angebotene bzw. nachgewiesene Objekt auf dem Wege der Zwangsversteigerung erworben wird. § 4 Die vereinbarte Provision ist zum Zeitpunkt des Abschlusses des angestrebten Hauptvertrages (Miet-/ Pacht- oder Kaufvertrag) fällig. § 5 Der Unterzeichner der ANGEBOTS- / NACHWEISBESTÄTIGUNG verpflichtet sich, die ihm bekannt gewordenen Angaben über Interessenten und Objekte ausschließlich für seine eigenen vertragsmäßigen Rechte zu nutzen. Eine unbefugte Weitergabe verpflichtet zum Schadenersatz. § 6 Änderungen oder Ergänzungen der Vereinbarungen der ANGEBOTS- / NACHWEISBESTÄTIGUNG bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Unterzeichnung aller beteiligten Personen. § 7 Gerichtsstand ist, soweit es sich beim Unterzeichner der ANGEBOTS- / NACHWEISBESTÄTIGUNG um einen Kaufmann handelt, das Amtsgericht Grimma.
Angebots- / Nachweisbestätigung Der Unterzeichnende, handelnd im eigenen Namen ______________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________ und / oder als Vertreter für ______________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________ bestätigt hiermit O den Nachweis der unten genannten, ihm bisher unbekannten Objekte und Objekt, ET/ Berechtigter:___________________________________________________________________ _____________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________ durch das Büro Bischoff-Immobilien, Inh. Stefan Bischoff und erkennt entsprechend dem gegenwärtigen Stand nachfolgende Vereinbarungen ausdrücklich an: Diese beträgt: O _________ % vom Kaufpreis + Mwst. O ________ EURO pauschal + Mwst., unabhängig vom Kaufpreis O ________ Monatskaltmieten + Mwst. 2. Die Provision ist ausschließlich an den o. g. Inhaber des Büros Bischoff-Immobilien bei Abschluss des angestrebten Hauptvertrages (Miet- /Pacht- oder Kaufvertrag) zu zahlen. Andere Zahlweisen (Zahlungsfristen, Ratenzahlung) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung. 3. Dieses gegenwärtige Angebot beruht auf Vereinbarung mit dem Eigentümer/ Berechtigten der o.g. Objekte und ist grundsätzlich zwischen allen Beteiligten (Eigentümer, Interessent, Makler) verhandelbar ! 4. Der Provisionsanspruch ist an keine zeitlichen Fristen für den Hauptvertragsabschluss gebunden. 5. Der Unterzeichnende hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und erkennt deren Gültigkeit an. 7. Das Angebot ist freibleibend ! Ein Anspruch auf Abschluss eines Hauptvertrages (Miet- /Pacht-
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