für den Erhalt und Vermittlung von Immobilienangeboten durch die Fa. S.Bischoff-Immobilien § 1 Die Fa. S.Bischoff-Immobilien haftet nicht für die Richtigkeit der Objekt-Angaben, da sie grundsätzlich auf Angaben Dritter angewiesen ist. § 2 Ist ein Hauptvertrag (Miet-, Pacht- oder Kaufvertrag) abgeschlossen, besteht für die Fa. S.Bischoff-Immobilien der Provisionsanspruch gemäß den Vereinbarungen der ANGEBOTS- / NACHWEISBESTÄTIGUNG und / oder des Hinweises im Exposé. § 3 Die Fa. S.Bischoff - Immobilien hat auch dann Anspruch auf Erhalt der vereinbarten Provision, wenn: a) mit dem Unterzeichner der ANGEBOTS- / NACHWEISBESTÄTIGUNG ein Hauptvertrag (Miet-/ Pacht- oder Kaufvertrag) mit anderen, als den in der ANGEBOTS- / NACHWEISBESTÄTIGUNG genannten Objekten zustande kommt, die jedoch im selben Zusammenhang mit angeboten wurden bzw. in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vertragspartner der angebotenen Objekte zu sehen sind - eine entsprechende Maklervereinbarung gilt insoweit als von Anfang an stillschweigend getroffen; b) eine der Parteien des angestrebten Hauptvertrages (Miet-/ Pacht- oder Kaufvertrag) nach dessen Abschluss von einem Rücktrittsrecht Gebrauch macht; c) das angebotene, nachgewiesene bzw. vermittelte Objekt auf dem Wege der Zwangsversteigerung erworben wird. § 4 Die vereinbarte Provision ist zum Zeitpunkt des Abschlusses des angestrebten Hauptvertrages (Miet-/ Pacht- oder Kaufvertrag) fällig. § 5 Der Unterzeichner der ANGEBOTS- / NACHWEISBESTÄTIGUNG verpflichtet sich, die ihm bekannt gewordenen Angaben über Interessenten und Objekte ausschließlich für seine eigenen vertragsmäßigen Rechte zu nutzen. Eine unbefugte Weitergabe verpflichtet zum Schadenersatz. § 6 Änderungen oder Ergänzungen der Vereinbarungen der ANGEBOTS- / NACHWEISBESTÄTIGUNG bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Unterzeichnung aller beteiligten Personen. § 7 Gerichtsstand ist, soweit es sich beim Unterzeichner der ANGEBOTS- / NACHWEISBESTÄTIGUNG um einen Kaufmann handelt, das Amtsgericht Grimma.
Zur Beachtung ! Die Bekanntgabe der genauen Adressen und weiterer Informationen sowie die Weitergabe von Unterlagen der angebotenen Objekte kann nur bei Vorliegen einer, vom Interessenten unterzeichneten ANGEBOTS- / NACHWEISBESTÄTIGUNG (siehe button) erfolgen.
|